Verkürzte Lippen- und Zungenbändchen sind eine Normvariante, die meist nicht behandlungsbedürftig sind. In seltenen Fällen liegt ein so kurzes Zungenbändchen vor, dass im Säuglingsalter das Trinken durch die eingeschränkte Zungenbeweglichkeit gestört sein kann. Dann ist eine operative Korrektur erforderlich. Der Eingriff erfolgt in einer kurzen Sedierung des Kindes. Dabei wird das verkürzte Zungenbändchen durchtrennt, so dass die Zunge eine normale Beweglichkeit erlangen kann. Das Kind kann bereits kurz nach der Operation wieder trinken und es ist keine Nachbehandlung erforderlich. Liegt ein sehr tief in das Zahnfleisch einstrahlendes Lippenbändchen vor, kann dies zu einer Zahnlücke zwischen den beiden mittleren Schneidezähnen führen. Gelegentlich können auch im Bereich der Unterkieferfront durch tief ansetzende Lippenbänder sogenannte Rezessionen (Rückgang des Zahnfleisches an den Zähnen) entstehen. Auch in diesen Fällen ist eine operative Korrektur sinnvoll. In örtlicher Betäubung und ggf. unter Einsatz der Laser- oder der Radiofrequenztherapie können wir schmerzfrei und schnell eine Korrektur der störenden Lippenbänder durchführen.
Lippen-, Zungenbandkorrekturen
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